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Zusatzausbildung für Staplerfahrzeuge: Erweitern Sie Ihre Fähigkeiten und Sicherheit

STUFE 2 / ZUSÄTZLICHE QUALIFIZIERUNG 

Zusatzausbildung (Stufe 2)

Preis

   pro Teilnehmer: 150€ netto (178,50€ brutto)

Stapler Trainingswelt Zusatzausbildung

    Allgemein

    Für das Bedienen von Fahrzeugen wie Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Portalwagen, Portalhubwagen, Teleskopstapler und weiterer Geräte ist eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich, die in den Staplerschein eingetragen wird.

    Der Unternehmer ist entsprechend der DGUV 1 § 7 in der Verantwortung, dass nur die Mitarbeiter mit der jeweiligen Berechtigung, Maschinen und Fahrzeuge bedienen.

    Im Falle eines Arbeitsunfalles, wird durch die Berufsgenossenschaft genau geprüft, wer hat das Gerät oder die Maschine bedient, hatte diese Person die entsprechende Berechtigung und gab es einen schriftlichen Fahrauftrag durch den Unternehmer. Sobald eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, fordert die Berufsgenossenschaft die entstanden Kosten sowohl von dem Unternehmer wie auch von dem Fahrer zurück und leitet im schlimmsten Fall rechtliche Schritte ein.

    Dies kann man ganz einfach verhindern. Wir bieten Ihnen auf unserem Trainingsgelände die Zusatzqualifikation für den Schubmaststapler, den elektrischen Hochhubwagen und Kommissionierer (Schnellläufer) an. Hierdurch schützen Sie Ihre Waren und Produkte und verringern die Gefahr von Arbeitsunfällen.

    Die Schüler werden von unseren Trainern eingewiesen und absolvieren verschiedene Fahrübungen mit dem Schubmaststapler oder elektrischen Hubwagen. Nach Abschluss des zusätzlichen Trainings erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, sowie den Eintrag im Staplerschein und dürfen auf diesen Flurförderfahrzeugen eingesetzt werden.