Unsere Schulung:
Hubarbeitsbühnen
Ein entscheidender Faktor für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Schulung für Hubarbeitsbühnen
Allgemein
Unsere Schulungen für Hubarbeitsbühnen finden nach dem Grundsatz 308-008 unter der Berücksichtigung der Regel 100-500 Kapitel 2.10 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung kurz DGUV.
In vielen Unternehmen werden Arbeiten in der Höhe, zum Beispiel für Reparaturen an Wänden oder der Decke schnell mal selbst oder durch einen Mitarbeiter, der gerade in der Nähe ist, durchgeführt.
Hier kommt nicht selten eine Hubarbeitsbühne zum Einsatz.
Schnell mal die Bühne rausgeholt und die Glühbirne in der Lagerhalle gewechselt. „Das haben wir schon immer so gemacht“ – ist ein typischer Satz von Bedienern von Scherenbühnen.
Einigen ist nicht bewusst, dass man für die Maschinen eine Bedienerberechtigung benötigt.
Welche Arten von Hubarbeitsbühnen gibt es?
Scherenbühnen, Stempelbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Anhängerbühnen, LKW-Arbeitsbühnen.
Jede Bühne hat ihre Besonderheiten und unterschiedliche Grundvoraussetzungen, z. B. bei der Anhängerbühne und der LKW-Bühne ist neben dem Hubarbeitsbühnenschein noch der Führerschein für das entsprechende Fahrzeug erforderlich.
Die Mitarbeiter vertrauen darauf, dass der Chef ihnen nur Aufgaben und Arbeiten gibt, die sie auch durchführen dürfen. Aus diesem Grund wissen die Mitarbeiter nicht, dass im Falle eines Unfalls auch sie eine gewisse Mitschuld, im Sinne der Berufsgenossenschaften, übertragen bekommen.
Wir bieten Bedienern und Unternehmen die nötige Absicherung
Durch eine Qualifizierung mit einem Hubarbeitsbühnenschein bis zur jährlichen Unterweisung entsprechend der DGUV Vorschrift 1 erhalten die Bediener alle nötigen Kenntnisse die sie für den Umgang und die jeweiligen Besonderheiten der Bühnenbenötigen.
Ein Unternehmen ist verpflichtet, nur Mitarbeiter mit Arbeiten zu betrauen, die für diese geeignet sind. Hierzu zählen ebenfalls die nötigen Bedienerberechtigungen. Zu finden ist diese Regelung in der DGUV Vorschrift 1 § 7 Abs. 1 Ebenfalls ist das Unternehmen entsprechend der gleichen Vorschrift § 4 dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter regelmäßig, jedoch mind. 1-mal im Jahr, auf Gefährdungen hinsichtlich seiner Tätigkeiten zu unterweisen.
Wir unterstützen sowohl den Bediener wie auch den Unternehmer für einen unfallfreien Arbeitsalltag.
Buchen Sie gleich Ihren Kursplatz oder nutzen Sie unser Kontaktformular bei Fragen.
- Anforderungen an Bediener
18 Jahre (im Rahmen der Berufsausbildung bereits früher möglich)
In die Handhabung unterwiesen
Die Befähigung nachgewiesen (die Bedienerberechtigung)
Fahrauftrag (vom Unternehmer schriftlich beauftragt)
Körperlich und geistig geeignet
Verständnis für Technik und Physik
Verantwortungsbewusstsein
- Schutzausrüstung
Unsere Teilnehmer sind zu jedem Zeitpunkt bei uns abgesichert und erhalten im Rahmen des Kurses folgende persönliche Schutzausrüstung:
Helm (wenn erforderlich)
PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Warnweste
Aus hygienischen Gründen müssen die Teilnehmer ihre eigenen Arbeitsschutzschuhe mitbringen.